Wer Bürgergeld empfängt, kriegt nicht allein Heizausgaben und Miete erstattet. Pro Kopf gibt es ab 1. Januar 2024 zusätzliche 563 Euro.
Hingegen soll Arbeitslosengeld anwachsen und Bürgergeld enden. Das ist politisches Vorhaben.
Ab Januar 2023 ersetzte Bürgergeld das bekannte Arbeitslosengeld II (Hartz 4).
Ab Januar 2024 kam eine Verbesserung.
Alleinstehende, die Bürgergeld erhalten, kriegen neben Geld für Heizung und Miete zusätzliche 563 Euro im Monat.
Aussicht auf das Geld haben Leute, die arbeitsfähig sind und entweder akut nichts verdienen oder mit ihrer Tätigkeit zu wenig einnehmen, um ihre Lebensunterhaltskosten zu bestreiten.
Für mehrere Politiker ist Bürgergeld allerdings ein Ärgernis, es soll enden.
Geringeres Bürgergeld, höheres Arbeitslosengeld
Wer ohne eigenes Verschulden in der Erwerbslosigkeit landet, soll höheres Arbeitslosengeld erhalten.
Wer zurzeit ohne Beschäftigung ist, erhält Arbeitslosengeld I. Also 60 Prozent vom letzten Nettoeinkommen.
Wenn ein Kind im Haushalt wohnt, 67 Prozent.
Auf bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens will die CDU das Arbeitslosengeld I in den ersten Monaten anheben.
Soll heißen: Wer netto 1.500 Euro verdiente, soll bei Erwerbslosigkeit 1.200 anstelle bislang 900 Euro erhalten. Die CDU will das Bürgergeld beenden.
Kein Geld kriegen soll, wer nicht arbeiten will
Mehr Geld für Menschen, die ohne eigenes Verschulden in der Erwerbslosigkeit gelandet sind.
Die CDU will Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Bürgergeld so verändern, dass tatsächlich allein Bedürftige sie erhalten.
Der Begriff „Bürgergeld“ soll außerdem verschwinden.
Letztlich sei es gewissermaßen eine Sozialhilfe und kein Geld, auf das alle Einwohner einen Anspruch habe.
Schon Ende 2023 erzählte CDU–Generalsekretär Carsten Linnemann der Süddeutschen Zeitung: Der Sozialstaat müsse „ tatsächlich für die Bedürftigen zur Verfügung stehen, die nicht beschäftigt sein können“.
Bedeutet: Die CDU will erwerbsfähige Empfänger von Bürgergeld im Laufe von 6 Monaten zur Tätigkeit auffordern.
Selbst wenn es eine Tätigkeit, die der Allgemeinheit und nicht nur dem Wohle eines Einzelnen dient, ist.
„Wer nicht beschäftigt sein will, muss das nicht machen. Er darf danach dagegen dazu nicht annehmen, dass die Gesellschaft für seine Haushaltungskosten den Kopf hinhält“, so Linnemann.