Stiftung Härtefallfonds

5.000 Euro Renten-Zuschuss – Antragsfrist endet 31. Januar 2024

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... von Günther Ehrich
... 20.01.2024

5.000 Euro Renten-Zuschuss – Antragsfrist endet bald

Bis Ende Januar 2024 muss der Antrag abgegeben werden. Rentenempfänger können bis 5.000 Euro Renten-Zuschuss bekommen.

Für zahlreiche Rentenbezieher ist hier vielleicht eine Menge Geld zu holen.

Es handelt sich um den Härtefallfonds, der nützt, geringe Renten jüdischer Kontingentflüchtlinge, früherer DDR-Bürger und Spätaussiedler aufzubessern.

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Renten-Zuschuss: Wem ist gestattet, Geld aus dem Härtefallfonds zu bekommen?

Die Regierung hat 2023 den Fonds neu geschaffen. Er hat sich zum Ziel gesetzt, Härtefälle unter jüdischen Migranten, Spätaussiedlern und Ostrentnern abzuschwächen.

Wahrscheinlich stehen rund 200.000 mögliche Anwärter für den Härtefallfonds zur Debatte.

Die einmalige Zahlung ist für Rentenempfänger erfunden, die am 1. Januar 2021 nicht ganz 830 Euro netto an gesetzlichen Renten (nach Abzug von Pflege- und Krankenversicherungsbeiträgen) bekommen haben und:

  • jüdische Kontingentflüchtlinge oder deren Verwandte aus der früheren Sowjetunion
  • Spätaussiedler (§ 4 Bundesvertriebenengesetz)
  • Rentenempfänger aus der Ost-West-Rentenüberleitung.

Balletttänzer, denen von der DDR eine „Ballettrente“ garantiert wurde, zählen dazu. 

Außerdem Leute, die für die Deutsche Post, die Deutsche Reichsbahn oder im Sozial- und Gesundheitswesen in der früheren DDR tätig waren.

Was müssen berechtigte Personen tun, um den Renten-Zuschuss anzufordern?

Der Zuschuss aus dem Härtefallfonds wird auf Antrag genehmigt, der bis zum 31. Januar 2024 abgegeben werden darf. 

Die Vordrucke sind auf dem Info-Portal zur Stiftung Härtefallfonds verfügbar.

Du kannst die Vordrucke dazu per Post bei der Geschäftsstelle der Stiftung bestellen (Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum). 

Ende Juni 2023 startete die Ausschüttung des Zuschusses.


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Welche Summe können Rentenempfänger bekommen? Ist die Summe zu versteuern?

Antragsberechtigte bekommen einen einmaligen Zuschuss von 2.500 Euro

Leute, die am 7. März 2023 ihren Aufenthaltsort in einem Bundesland hatten, das sich an der Stiftung beteiligt hat, können einen Zuschuss von 5.000 Euro erreichen.

Thüringen, Hamburg, MecklenburgVorpommern und zählen dazu. 

Die einmalige Zahlung wird bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einnahme betrachtet und nicht als Vermögen veranschlagt, erklärt gegen-hartz.de.

Der Zuschuss darf nicht gepfändet werden und ist steuerfrei.


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(Mit Material merkur.de/16.01.202)

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